
PRODUKTIONEN UND AUFFÜHRUNGEN
PROBEN & PRODUKTION & AUFFÜHRUNG
Ausschreibung zur Vergabe der Bühnen der TanzFaktur
für die erste Spielzeithälfte 2025/26
In dieser Ausschreibung werden Positionen für Produktionen und Aufführungen für die nächsten Spielzeit 2024/25 geregelt. Dazu gehören alle Projekte, die im Zeitraum von September bis Dezember 2025 in der TanzFaktur auf die Bühne kommen, oder in den Studios und Bühnen produziert werden.
Zur Bewerbung eingeladen sind sowohl Compagnien und Choreographen*innen, die bereits in der Vergangenheit mit der TanzFaktur zusammengearbeitet haben, als auch solche, die dem Haus noch nicht bekannt sind.
WAS
Anfragen von:
- Gastspielen, die im Kontext des Spielzeitprogramms eingeplant werden sollen
- Produktionen, die in der TanzFaktur erarbeitet werden und ggf. in der TanzFaktur zur Premiere kommen
- Koproduktionen und Kooperationen für eine begrenzte Anzahl von Projekten und Aufführungen, die mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit der TanzFaktur realisiert werden
im Zeitraum September bis Dezember 2025
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der Spielzeitpause auf den Bühnen der TanzFaktur zu produzieren und die Bühnen der TanzFaktur in ganzwöchigen Blöcken für die Produktion und Proben anzumieten. In diesem Fall bitte bei studio@tanzfaktur.eu melden mit Betreff „Produktion August 25“.
WANN
Einsendeschluss der Unterlagen ist der 01. Dezember 2024. Die Unterlagen können ausschließlich per E-Mail unter apply@tanzfaktur.eu mit dem Betreff „Spielzeit 25/26 Herbst/Winter“ eingereicht werden.
WER
Die Ausschreibung richtet sich an Akteure*innen des Zeitgenössischen Tanzes aus der freien Szene in Köln und der Region. Darüber hinaus gibt es auch für Projekte weiterer Performativer Künste, wie Neuer Zirkus, Performance, Physical Theatre etc. die Möglichkeit, sich zu bewerben. Auch spartenübergreifende Projekte, etwa mit den Bereichen Theater, Neue Musik etc., aber auch mit medialen Formaten, wie Film, audio-visuellen Ausstellungen, experimentelle Projekte etc. werden berücksichtigt. Für alle Bewerbungen ist Voraussetzung, dass der Schwerpunkt der künstlerischen Arbeit die Auseinandersetzung mit „Körper“ und/oder „Bewegung“ im weiten Sinne ist.
UNTERLAGEN
Für die Bewerbung bitten wir um einen Zeitplan, einen Kostenfinanzierungsplan und um Unterlagen über das künstlerische Konzept. Dieses sollte die Darstellung des Projekts und der beteiligten Personen sowie Referenzen (Website, Videolinks etc.) beinhalten. Aus dem Kostenfinanzierungsplan sollte hervorgehen, welche Förderungen beantragt werden. Sollten nach der Einsendung der Unterlagen weitere neue Förderanträge gestellt werden, bitten wir diese selbständig, ohne weiter nachfrage mitzuteilen.
Darüber hinaus bitten wir - wenn vorhanden - um einen Technical Rider. Sollte es zum gegebenen Zeitpunkt noch keinen Technical Rider geben bitten wir um eine Beschreibung des technischen Plans und des Aufwandes.
Ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Auswahl ist, dass genügend Mittel für die technische Einrichtung und Umsetzung einkalkuliert werden, um ein reibungsloses Gelingen des Projekts zu gewährleisten.
Zuletzt bitten wir beim Zeitplan neben einer präferierten Terminierung, einen weiteren Alternativtermin für die Aufführung anzugeben.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Anschließend werden die Künstler*innen, Kollektive und Compagnien kontaktiert, um in einer individuellen Absprache die Einzelheiten zu besprechen.
ENTSCHEIDUNG
Die Bekanntgabe erfolgt ab Ende Januar 2025. Die Künstlerische Leitung der TanzFaktur entscheidet unter Berücksichtigung des Profils und der Zielsetzung des Hauses, seiner Partnerinstitutionen und insbesondere in Absprache mit dem TanzFaktur Tanz und Raum e.V.
Bei Fragen bitte nicht unter der Apply-Adresse melden, sondern direkt an Alexander Ernst unter aernst@tanzfaktur.eu
PROBEANFRAGEN UNTER DEM JAHR
Bedarf und Anfragen für Proben in Studios sind Jederzeit möglich, jedoch immer bis spätestens zum 25ten eines jeden Monats für die Folgemonate und gehen an studio@tanzfaktur.eu Eine Studiomiete erfolgt dann unter einer verbindlichen Vereinbarung mit Vertrag.
WICHTIG: Eine Anmietung von einzelnen Tagen ist nicht möglich. Die Studiozeit strukturiert sich ausschließlich in zusammenhängenden Blöcken montags bis freitags:
Block A 09:00-12:00
Block B 12:00-15:00
Block C 09:00-15:00
Block D 12:00-16:00
Block E 09:00-16:00